Geniesse die Schönheit dieser einzigartigen Landschaft mit Respekt und nimm Rücksicht auf die Natur und deine Mitmenschen!
Die St. Petersinsel und der Heidenweg bilden zusammen eines der wertvollsten Naturreservate der Schweiz. Aufgrund ihres grossen Werts für Natur und Landschaft sind sie Bestandteil von verschiedenen Schutzgebieten und Inventaren nationaler Bedeutung: Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung, Flachmoor und Moorlandschaft von nationaler Bedeutung, Landschaft und Naturdenkmal von nationaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiet und Auengebiet von nationaler Bedeutung.
Zum Schutz des Gebietes und der hier lebenden Tiere und Pflanzen gelten insbesondere folgende Bestimmungen. Untersagt sind:
Das Anzünden von Feuern und die Inbetriebnahme von Grillapparaten ausserhalb der offiziellen und markierten Feuerstellen (siehe Karte)
Das Übernachten im Freien, das Campieren und Aufstellen von Zelten Wohnwagen/Campingbussen und anderen Unterständen
Das Laufenlassen von Hunden – diese sind an der Leine zu führen
Jedes Eindringen ins Schilf, zu Fuss oder mit Wasserfahrzeugen aller Art
Das Stören, Fangen und Töten von Tieren oder das Zerstören ihrer Behausungen
Das Pflücken, Ausgraben und Schädigen von Pflanzen inklusive Pilze, Moose und Flechten
Das Wegwerfen oder Ablagern von Abfällen und Materialien aller Art
Das Fliegen, Starten und Landen mit Drohnen und anderen Luftfahrzeugen
Das Befahren mit Motorfahrzeugen (ausgenommen Berechtigte)
Im Ufer- und Riedlandbereich (siehe spezielle Zone auf der Karte) sind zusätzlich untersagt:
Der Ufer- und Riedlandbereich ist auf der Karte dieser Informationstafel ersichtlich und vor Ort durch Naturschutztafeln markiert. Die vollständigen Schutzbestimmungen können per QR-Code unten links abgerufen werden. Auf der Karte sind die offiziellen Feuerstellen, Badestellen und WC-Standorte verzeichnet. Wasserseitig ist der Ufer- und Riedlandbereich mit gelben Bojen markiert. Sie gelten für Boote aller Art, für Freizeit-, Spiel- und Sportgeräte (z.B. Paddleboards, Gummiboote, Surf- und Kiteboards usw.) wie auch für das Baden, Schwimmen und Tauchen. Der Heidenweg wird von Spazierenden, Velofahrenden sowie von per Spezialbewilligung berechtigten Fahrzeugen (Personenwagen, Transportern, Traktoren) beansprucht. Wir bitten dich um gegenseitige Rücksichtnahme.
Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 1989